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Kreisspruchkammer
Zu den Rechtsorganen im FVN gehören neben den Verbandsspruchkammern (VSK) und Bezirksspruchkammern (BSK) die Kreisspruchkammern (KSK), deren Zuständigkeiten sich nach den Bestimmungen der Rechts- und Verfahrensordnung des WFLV regeln.
Zuständigkeit der Kreisspruchkammer
Die Kreisspruchkammer ist örtlich zuständig für die Sportrechtsprechung im Kreis. Sie ist sachlich zuständig für Rechtsangelegenheiten,
a) die sich aus dem Spielverkehr der Mannschaften ergeben, die den Spielklassen des Kreises zugeordnet sind;
b) aus DFB-Pokalspielen auf Kreisebene.
Zusammensetzung der Kreisspruchkammer:
Die Kreisspruchkammer besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens vier Beisitzern, von denen einer stellvertretender Vorsitzender ist.


